
Quad9 gewinnt das Berufungsverfahren beim OLG Dresden
Der heutige Tag ist ein positiver Moment in unseren Bemühungen um die Erhaltung des Internets als neutrale und vertrauenswürdige Ressource für alle. Das Oberlandesgericht Dresden hat heute entschieden, dass die Berufung in unserem Fall gegen Sony Entertainment (Deutschland) erfolgreich war. Das Gericht hat klar und unmissverständlich zu Gunsten von Quad9 entschieden. Wir freuen uns natürlich sehr über diese Nachricht.
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